Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – VeAn GmbH Deutschland

VeAn GmbH

1 § 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Tätowierung, Piercing, Laser-Tattooentfernung, sowie für den Verkauf von Geschenkgutscheinen und die Durchführung von Ausbildungskursen (VeAn Academy) der VeAn GmbH (nachfolgend „Studio“).
  2. Diese AGB hängen in den jeweiligen Studios aus und sind auf der Website www.vean-tattoo.de jederzeit einsehbar. Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung, der Anzahlung oder dem Kauf eines Gutscheins erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich an.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 § 2 Terminvereinbarung und Anzahlungsregelung (Terminsicherung)
2.1

  1. Zustandekommen des Vertrages: Ein Termin für eine Dienstleistung wird erst dann verbindlich reserviert, wenn der Kunde eine Anzahlung (Terminsicherungsgebühr) geleistet hat.
  2. Verrechnung: Die Anzahlung wird am Tag der tatsächlichen Behandlung mit dem fälligen Endpreis verrechnet.
  3. Absagen und Verschiebungen: Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis zu 48 Stunden vor dem Termin ohne Verlust der Anzahlung verschieben oder absagen. Die Anzahlung wird in diesem Fall als Guthaben für eine spätere Buchung (Gültigkeit: 12 Monate) im System hinterlegt. Eine Barauszahlung der Anzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  4. Schadenersatz bei Terminversäumnis: Gemäß § 642 BGB wird die Anzahlung als angemessene Entschädigung für den Verdienstausfall und die Vorbereitungszeit vollständig einbehalten, wenn:

  • der Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wird;
  • der Kunde unentschuldigt nicht erscheint;
  • der Kunde mehr als 20 Minuten verspätet zum Termin erscheint, sodass eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung innerhalb des Zeitfensters nicht mehr möglich ist;
  • der Kunde in einem Zustand erscheint, der die Dienstleistung unmöglich macht (insb. Alkohol- oder Drogeneinfluss, akuter Sonnenbrand, Schwangerschaft oder Stillzeit, Einnahme blutverdünnender Medikamente).

3 § 3 Geschenkgutscheine
3.1

  1. Einlösefrist: Die vertragliche Frist zur Einlösung des Gutscheins zum bei Kauf gültigen Preis beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum.
  2. Gesetzliche Verjährung: Nach Ablauf der 12-monatigen Frist verfällt die Leistungsgarantie zum Festpreis. Der Geldwert des Gutscheins bleibt jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (zum Jahresende) bestehen. Das Studio behält sich vor, bei einer Einlösung nach mehr als 12 Monaten eine Preisanpassung vorzunehmen, falls die allgemeinen Dienstleistungspreise gestiegen sind.
  3. Rückgabe und Erstattung: Eine Barauszahlung von Gutscheinwerten ist ausgeschlossen. Bei einer gesetzlich begründeten Rückerstattung wird eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 20 % des Gutscheinwertes einbehalten.
4 § 4 VeAn Academy (Ausbildungskurse)
4.1

  1. Widerrufsrecht: Bei Fernabsatzverträgen (Online-Buchung) steht dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Hat die Ausbildung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf dieser Frist begonnen, erlischt das Recht auf vollständige Rückerstattung.
  2. Abbruch nach Beginn: Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung durch den Schüler erfolgt eine Rückerstattung proportional nur für die noch nicht absolvierten Unterrichtseinheiten.
  3. Anmeldegebühr: Unabhängig vom Grund des Abbruchs wird eine einmalige, nicht erstattungsfähige Anmelde- und Bereitstellungsgebühr in Höhe von 250,- € einbehalten. Diese Gebühr deckt den Verwaltungsaufwand, die Platzreservierung sowie den Zugang zu geschützten Lehrmaterialien ab.
  4. Leistungserfolg: Das Studio schuldet die Vermittlung der im Lehrplan vorgesehenen Inhalte. Ein spezifischer künstlerischer oder wirtschaftlicher Erfolg des Schülers wird nicht garantiert, da dieser maßgeblich von persönlichen Fähigkeiten abhängt.
5 § 5 Nachstechen (Gewährleistung)
5.1

  1. Ermessensentscheidung: Ob ein Nachstechen erforderlich und als Garantieleistung (kostenfrei) einzustufen ist, entscheidet ausschließlich der ausführende Künstler nach einer persönlichen Begutachtung der verheilten Arbeit.
  2. Garantiefrist: Ein Anspruch auf kostenfreies Nachstechen besteht nur innerhalb von 3 Monaten nach der Abheilung.
  3. Kostenpflicht: Das Nachstechen wird mit mindestens 50,- € in Rechnung gestellt, wenn:

  • die 3-Monats-Frist überschritten ist;
  • die mangelhafte Abheilung nachweislich auf unzureichende Pflege des Kunden zurückzuführen ist (Missachtung der Pflegehinweise);
  • ein vereinbarter Termin zum Nachstechen nicht rechtzeitig (48h vorher) abgesagt wurde.

6 § 5 Nachstechen (Gewährleistung)
6.1

  1. Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, vor der Behandlung den Anamnesebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift das Fehlen von medizinischen Kontraindikationen (z.B. Blutgerinnungsstörungen, schwere Allergien, Infektionskrankheiten).
  2. Haftungsausschluss: Das Studio übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Komplikationen oder Beeinträchtigungen des Ergebnisses, die durch das Verschweigen von gesundheitlichen Tatsachen oder durch unsachgemäße Nachsorge entstehen.
7 § 6 Gesundheitliche Aufklärung und Haftung
7.1

  1. Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen und Skizzen, die von Künstlern der VeAn GmbH erstellt werden, bleiben geistiges Eigentum des Studios.
  2. Die Nutzung eines für den Kunden erstellten Entwurfs zur Tätowierung in einem Drittstudio ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Entschädigungsgebühr für die Designentwicklung in Höhe von mindestens 100,- € fällig.
8 § 7 Urheberrechte und Designschutz
8.1

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

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